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ACO Probsthaus-149

ACO Service Generalinspektion

Generalinspektion
Prüfung der ACO Anlagen


Eine Generalinspektion nach DIN 4040 Teil 100 bzw. DIN 1999 Teil 100 an Abscheideranlagen für Fett- bzw. Leichtflüssigkeiten muss vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung durch einen Fachkundigen* durchgeführt werden. Unser Fachkundiger* führt für Sie die Generalinspektion aus und unterstützt Sie dabei, ihren Pflichten und normativen Vorgaben nachzukommen. Die Ausführung erfolgt durch einen zertifizierten Prüfer. Somit ist die Unabhängigkeit und Neutralität von Entsorger, Sanierer und Prüfer stets gewährleistet.

Mit der Generalinspektion wird der Nachweis erbracht, dass die Anlage bis zur nächsten Generalinspektion:

  • ordnungsgemäß betrieben werden kann
  • durch regelmäßige Wartung voll funktionsfähig ist
  • ausreichend bemessen ist
  • den wasserwirtschaftlichen Anforderungen genügt und
  • dem Stand der Technik entspricht.

*Fachkundige Personen

Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Einbau, Betrieb, Wartung und Generalinspektion von Abscheideranlagen im hier genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen und deren Unabhängigkeit bezüglich ihrer Prüftätigkeit sichergestellt ist. Eine Unabhängigkeit ist insbesondere dann sichergestellt, wenn der Fachkundige an derselben Anlage weder Einbau und / oder Sanierungsmaßnahmen noch die Eigenkontrolle vorgenommen hat. Der Nachweis der Fachkunde kann als erbracht gelten, wenn die Anforderungen z. B. nach RAL-GZ 968 für die Beurteilungsgruppe GI-F oder gleichwertige Anforderungen erfüllt werden.

Unsere Serviceleistungen


Generalinspektion der Fettabscheider

Eine Generalinspektion muss nach DIN 4040 Teil 100 Ziffer 10.7 vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßige Abständen von höchstens fünf Jahren nach vorheriger Entleerung und Reinigung durch einen Fachkundigen durchgeführt werden.

    Serviceumfang
    • Kontrolle der Installation
    • Überprüfung der Innenwandflächen und der Einbauteile
    • Funktionsprüfung der Messeinrichtung sofern vorhanden
    • Dichtheitsprüfung bzw. Leckageprüfung
    • Überprüfung der Schwimmertarierung sofern vorhanden
    • Überprüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen inkl. Betriebstagebuch
    • Starten des Befüllvorgangs mit Frischwasser
    • übersichtliche und nachvollziehbare Dokumentation und Darstellung der Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht mit Fotodokumentation

    Unsere maßgeschneiderten ACO Service-Leistungen decken den gesamten Lebenszyklus Ihrer ACO Produkte ab - von der Generalinspektion bis zur Wartung. Für ein individuelles Angebot oder zur Auftragserteilung füllen Sie bitte das Online-Formular aus.

    Service anfordern

    Generalinspektion

    Die Generalinspektion muss nach DIN 1999 Teil 100 Ziffer 12.7 vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßige Abständen von höchstens fünf Jahren nach vorheriger Entleerung und Reinigung durch einen Fachkundigen durchgeführt werden.

      Serviceumfang
      • Überprüfung der erforderlichen/ vorhandenen Überhöhung
      • Kontrolle der Installation
      • Überprüfung der Innenwandflächen und der Einbauteile (Sichtprüfung)
      • Funktionsprüfung der Messeinrichtung sofern vorhanden
      • Dichtheitsprüfung bzw. Leckageprüfung
      • Überprüfung der Schwimmertarierung sofern vorhanden
      • Überprüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen inkl. Betriebstagebuch
      • Starten des Befüllvorgangs mit Frischwasser
      • übersichtliche und nachvollziehbare Dokumentation und Darstellung der Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht mit Fotodokumentation

      Unsere maßgeschneiderten ACO Service-Leistungen decken den gesamten Lebenszyklus Ihrer ACO Produkte ab - von der Generalinspektion bis zur Wartung. Für ein individuelles Angebot oder zur Auftragserteilung füllen Sie bitte das Online-Formular aus.

      Service anfordern

      Betriebstagebuch

      Die Führung von Betriebstagebüchern wird gemäß DIN 4040-100 Ziffer 11.6 bzw. DIN 1999-100 Ziffer 12.7 vom Betreiber gefordert. Dieses sowie die Prüfberichte sind vom Betrieber aufzubewahren und bei Verlangen der zuständigen Behörde zur Einsicht vorzulegen. Das ACO Betriebstagebuch erstellt und füllt Ihnen unser Fachkundiger gerne vor Ort aus.

      Das ACO Betriebstagebuch (Art. Nr. für Fettabscheider 0150.45.23 bzw. für Leichtflüssigkeitsabscheider 0150.82.69) kann über den ACO Service oder den Fachgroßhandel bezogen werden.

      Darin werden notiert:

      • Entsorgungen und Reinigungen mit Zeitpunkten
      • Wartungen und Reparaturen
      • Arbeiten der Generalinspektion und der Ergebnisse
      • bei Bedarf auch Angaben der eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel

      Sachkundeschulung & Prüfkoffer

      Bei einem Leichtflüssigkeitsabscheider sind Sie als Betreiber nach DIN 1999-100 dazu verpflichtet, eine monatliche Eigenkontrolle durchzuführen. Hierbei soll die Funktionsfähigkeit und der Zustand der Abscheideranlage von einem Sachkundigen durch Maßnahmen kontrolliert werden.

      Keine Sorge, wir sind für Sie da. Um Sie bei ihrer monatlichen Eigenkontrolle zu unterstützen, bietet wir Ihnen eine Sachkundeschulung sowie einen ACO Prüfkoffer an. Die theoretische und praktische Schulung findet in Ihrem Unternehmen und an Ihrer Abscheideranlagen statt.

      Mehr erfahren