Die DIN 4040 Teil 100 stellt klar, dass die Entsorgungsintervalle so festzulegen sind, dass die Speicherfähigkeit des Schlammfanges (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschritten wird. Der Schlammfang und Abscheider sind mindestens einmal im Monat zu leeren.