Die Generalinspektion ist gemäß DIN 1999-100 vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung durch einen Fachkundigen durchzuführen.
Mit der Generalinspektion wird der Nachweis erbracht, dass die Anlage bis zur nächsten Generalinspektion:
- ordnungsgemäß betrieben werden kann
- durch regelmäßige Wartung voll funktionsfähig ist
- ausreichend bemessen ist
- den wasserwirtschaftlichen Anforderungen genügt und
- dem Stand der Technik entspricht
Unser Fachkundiger führt für Sie die Generalinspektion aus und unterstützt Sie dabei, Ihren Pflichten und normativen Vorgaben nachzukommen. Die Ausführung erfolgt durch einen zertifizierten Prüfer. Somit ist die Unabhängigkeit und Neutralität von Entsorger, Sanierer und Prüfer stets gewährleistet.
Der Betreiber des Leichtflüssigkeitsabscheiders wird gem. DIN 1999-100 auch zur Führung eines Betriebstagebuchs aufgefordert. Darin werden Entsorgungen und Reinigungen mit Zeitpunkten notiert, Wartungen und Instandsetzungen dokumentiert und die Arbeiten der Generalinspektion und deren Ergebnisse protokolliert. Das ACO Betriebstagebuch erstellt und füllt Ihnen unser Fachkundiger gerne vor Ort individuell je nach Abscheideranlage aus.