Es sind Doppelpumpen vorgeschrieben, wenn der Abwasserzufluss nicht unterbrochen werden kann.
a) bei Anlagen nach DIN EN 12050-1
- alle medienbeaufschlagten Teile müssen gegenüber dem anfallenden Abwasser beständig sein
- elektrische Einrichtungen innerhalb des Sammelbehälters der Abwasserhebeanlage sollten mindestens der Gerätekategorie 3 nach Richtlinie 2014/34/EU entsprechen.
b) bei Anlagen nach DIN EN 12050-2
- alle medienbeaufschlagten Teile müssen gegenüber dem anfallenden Abwasser beständig sein
- elektrische Einrichtungen innerhalb des Sammelbehälters der Abwasserhebeanlage sollten mindestens der Gerätekategorie 3 nach Richtlinie 2014/34/EU entsprechen.
- frei aufgestellte Sammelbehälter der Abwasserhebeanlage innerhalb von Gebäuden müssen bei einem inneren Überdruck von 0,5 kPa (50 mm Wassersäule) dicht sein und über Dach be- und entlüftet werden.
c) bei Anlagen nach DIN EN 752
zusätzlich zu den Anforderungen von a):
- alle medienbeaufschlagten Teile müssen gegenüber dem anfallenden Abwasser beständig sein
- elektrische Einrichtungen innerhalb des Sammelbehälters der Abwasserhebeanlage sollten mindestens der Gerätekategorie 3 nach Richtlinie 2014/34/EU entsprechen.
- Abwasserhebe und -pumpanlagen sind mit einer netzunabhängigen Warneinrichtung auszurüsten, die dem Betriebspersonal die Unterbrechung des Abwasserabflusses optisch und akustisch signalisiert