
Generalinspektion
Alle Abscheideranlagen sind vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von maximal 5 Jahren einer Generalinspektion zu unterziehen. Mit der Generalinspektion* soll der Nachweis erbracht werden, dass die Anlage bis zur nächsten Generalinspektion
- ordnungsgemäß betrieben werden kann
- durch regelmäßige Wartung voll funktionsfähig ist
- ausreichend bemessen ist
- den wasserwirtschaftlichen Anforderungen genügt und
- dem Stand der Technik entspricht
Die Ergebnisse der Generalinspektion werden von den ACO Serviceprofis in einem ausführlichen Bericht mit Fotodokumentation übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt.
*Durchführung und Inhalt der Generalinspektion wird durch die DIN 4040-100 für Fettabscheider und die DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeitsabscheider geregelt.